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UNSERE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. ALLGEMEINES
Die Faktorneun UG (im Folgenden „Vermieter“) vermittelt Ferienhäuser und Ferienwohnungen. Alle Leistungen sind in einem Mietvertrag enthalten und werden zwischen dem Gast und dem Vermieter vereinbart.

2. VERTRAGSABSCHLUSS
Der jeweilige Vertrag kommt grundsätzlich nach mündlichem oder schriftlichem Antrag des Vertragspartners und durch die Annahme des Vermieters zustande. Dem Vermieter steht es frei, den Antrag schriftlich, mündlich, in Textform (E-Mail, Fax) oder schlüssig, durch Leistungserbringung anzunehmen.

3. RECHTE UND PFLICHTEN
Der Vermieter ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter den vereinbarten Mietpreis zu zahlen. Bis zum Anreisetag ist der Gast berechtigt, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. In diesem Fall haften der Gast und der als Dritter Eingetretene als Gesamtschuldner für den Reisespreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten. Es bleibt dem Vermieter vorbehalten, diesen Dritten aus wichtigem Grunde abzulehnen.

4. MANGELABHILFE
Der Vermieter ist bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem Gast gegenüber zu Schadensersatz verpflichtet, wenn sie keinen gleichwertigen Ersatz zur Verfügung stellen kann. Ist die Beherbergung im Sinne der vereinbarten Leistungen mangelhaft, so mindert sich der Preis für die Dauer des Mangels. Die Haftung des Vermieters ist auf den doppelten Preis der Vertragsleistung beschränkt. Kleine Mängel an der Einrichtung oder der Ausfall eines Geräts berechtigen nicht zur Minderung. Mängel sind bei bei umgehend anzuzeigen.

5. MINDESTAUFENTHALT
Der Mindestaufenthalt beträgt je nach Saison 4 oder 7 Übernachtungen.

Du hast eine kleinere Lücke im Belegungskalender gefunden?
Kleiner Buchungslücken (3 Übernachtungen) bieten wir gerne gegen einen Aufpreis an.

Melde dich hierzu einfach bei uns.

6. REISERÜCKTRITT
Der Gast kann vor dem Anreisetag jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Vermieter verliert dadurch den Anspruch auf den Vermietungsspreis, macht für diesen Fall jedoch nachfolgende pauschale Stornogebühr unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen mit sofortiger Fälligkeit geltend:

Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.

Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet:
• vom Tag der Buchungsbestätigung durch den Vermieter bis zum 186. Tag vor Mietbeginn keine Entschädigung
• vom 185. Tag bis zum 35. Tag vor Mietbeginn 30 % vom Reisepreis
• vom 34. Tag bis zum 21. Tag vor Mietbeginn 60% des Gesamtpreises
• vom 20. Tag bis zum 14. Tag vor Mietbeginn 90% des Gesamtpreises
Bei einem Rücktritt weniger als 14 Tage vor Mietbeginn ist der volle Reisepreis zu zahlen.
Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht.
Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet.
Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden.
Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.
Bei Nichtinanspruchnahme der Vermietungsleistung ist der Vermieter zur baldmöglichsten anderweitigen Vermietung verpflichtet, um Ausfälle zu vermeiden und den Schaden so gering wie möglich zu halten. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Rücktrittserklärungen müssen in jedem Falle schriftlich erfolgen und sind direkt an den Vermieter zu richten.

7. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Mit Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung von 30 % des Mietpreises fällig. Die Restzahlung erfolgt gemäß Mietvertrag. Die Zahlung kann in Form über die auf der Webseite zur Verfügung gestellten Zahlungsmethoden auf das Konto des Vermieters erfolgen.

8. ANREISE
Die Ferienwohnungen werden in der Regel kurz vor Ihrem Anreisetag gereinigt und stehen Ihnen ab 16 Uhr zur Verfügung. Die Abreise hat bis 10 Uhr am letzten Buchungstag zu erfolgen, sofern kein Late-Check- Out gebucht wurde (Späteste Abreise 12Uhr).

9. NEBENKOSTEN
9.1 Die Nebenkosten für Gas, Wasser und Strom sind im Mietpreis enthalten, sofern nicht anders beim Objekt und auf dem Mietvertrag ausgewiesen.

9.2 Bei gebuchter Endreinigung ist das Mietobjekt bei Abreise besenrein zu hinterlassen.

9.3 Wenn Handtücher und Bettwäsche nicht gesondert gebucht wurden, sind diese selbst mitzubringen.

11. ALLGEMEINE VERPFLICHTUNGEN/ HAUSORDNUNG / HAFTUNG DES MIETERS
Das Mietobjekt darf nur bis zu der angegebenen Maximalzahl an Personen belegt werden, das Aufstellen von Zelten, Campingwagen oder Wohnmobilen auf dem Grundstück des Mietobjektes ist nicht gestattet. Alle Gäste sind gehalten, sich nach der jeweils geltenden Hausordnung zu richten, die in jedem Objekt ausliegt.
Gegenstände, die während des Aufenthaltes beschädigt wurden oder abhanden gekommen sind, sind vom Mieter zu ersetzen.

Der Mieter ist verpflichtet, alle Mängel und Schäden, die in der Zeit entstehen, in der er das Mietobjekt bewohnt, sofort zu melden. Dem Mieter obliegt der Beweis, dass ein Schaden nicht während seiner Mietzeit entstanden ist, dass ihn oder die ihn begleitenden Personen kein Verschulden trifft. Es besteht für den Vermieter keine Haftpflicht dem Mieter und dessen Eigentum gegenüber. Der Mieter trägt somit selber die Verantwortung für seinen Versicherungsschutz während des Aufenthaltes. Reklamationen bezgl. des Reinigungszustandes sind sofort bei Ankunft und vor Einzug dem Vermieter mitzuteilen. Bei Anreise außerhalb der Bürozeiten (10 – 18 Uhr) verzichtet der Mieter auf das Reklamationsrecht, was die Reinigung angeht. Reklamationen bei und nach der Abreise werden nicht anerkannt. Der Mieter ist verpflichtet das Domizil sorgfältig zu behandeln und bei Abreise in einem aufgeräumten und besenreinen Zustand zu verlassen. Der anmeldende Mieter haftet persönlich für alle Mitreisenden. Bei Insekten im Haus oder dessen Umgebung kann der Vermieter nicht zur Verantwortung gezogen werden. Der Vermieter hat keine Verantwortung für Baulärm oder Staub von den Nachbargrundstücken.

12. GERICHTSSTAND
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin

13. SALVATORISCHE KLAUSEL
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages, hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Mietvertrages zur Folge.